Kinderreisepass
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Dieses Dokument wird für Reisen in Länder benötigt, für die eine Passpflicht besteht. Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig.
Eltern müssen Einverständnis erklären
Verheiratete Eltern müssen beide schriftlich ihr Einverständnis erklären. Wenigstens ein Elternteil muss das Kind zum Bürgerbüro begleiten und den Ausweis auch des anderen Elternteils mit dessen Vollmacht vorlegen. Es genügt eine einfache handschriftliche und unterschriebene Erklärung ("Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind ...... einen Kinderreisepass erhält"). Sie können auch gerne das ausfüllbare Formular nutzen.
Bei nicht verheirateten Eltern reicht es, wenn das Kind bzw. die/der Jugendliche von einem Elternteil begleitet wird. Leben die Eltern nicht zusammen, kommt der Elternteil mit ins Bürgerbüro, bei dem sich das Kinder überwiegend aufhält.
Der Kinderreisepass wird sofort im Bürgerbüro ausgestellt. Er enthält ein aktuelles und frontales Lichtbild; ab dem fünften Lebensjahr muss dieses biometrischen Anforderungen entsprechen.
Das brauchen Sie
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein neues, höchstens sechs Monate altes, frontales Lichtbild, das ab dem fünften Lebensjahr zwingend biometriegeeignet sein muss. Welche Anforderungen das genau sind, wird auf der Website www.biometrisches-passbild.net erklärt.
- Ihr Kind
Das kostet es
Die Gebühr beträgt 13 Euro, eine Verlängerung kostet 6 Euro.
Ansprechpartner/-innen
- Mitarbeiter im Team des Bürgerbüros, Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 Uhr
Sa: 9 bis 12 UhrDas Team des Bürgerbüros (die Adresse ist Westend 2, 46395 Bocholt) bilden die Mitarbeiterinnen Müggenborg, Hüls, Kuhlmann, Lensing, Liesmann, Mansour, Pohl, Möllmann, Heinrichs, Nienhaus, Roschkowski-Kroll, Steentjes und Giesing sowie der Mitarbeiter Terhart. Alle werden auf wechselnden Positionen eingesetzt.