Hinweise für miteinander verheiratete Eltern
Für die Beurkundung einer Geburt sind Unterlagen notwendig.
Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern vorlegen müssen:
Unterlagen, die miteinander verheiratete Eltern vorlegen müssen:
1. Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden beider Elternteile
2. Wenn Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geheiratet haben, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- amtliche Personalausweise beider Elternteile (bei Eltern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum und der Schweiz)
- Reisepässe oder Passersatz beider Elternteile
- Original-Eheurkunde mit Übersetzung durch einen vom Oberlandesgericht anerkannten Dolmetscher oder internationale Eheurkunde (Formule B); eine gesonderte Überprüfung der Urkunden kann ggf. noch erforderlich sein
Ihre Ansprechpartner
- Purwin-Probst, Thomas
Mo, Mi, Do, Fr: 8 - 12.30 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17.30 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung:
Mo, Mi, Do.: 8 - 12 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17 Uhr
(Freitags generell keine Anmeldungen zur Eheschließung) - Ring, Stefanie
Mo, Mi, Do, Fr: 8 - 12.30 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17.30 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung:
Mo, Mi, Do.: 8 - 12 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17 Uhr
(Freitags generell keine Anmeldungen zur Eheschließung) - Wißing, Sabine
Mo, Mi, Do, Fr: 8 - 12.30 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17.30 Uhr
Anmeldung zur Eheschließung:
Mo, Mi, Do.: 8 - 12 Uhr
Mo: 14 - 16 Uhr
Do: 14 - 17 Uhr
(Freitags generell keine Anmeldungen zur Eheschließung)