Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin in allen frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte
hat den Auftrag, bei der Umsetzung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung mitzuwirken. Ziel ist es die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu fördern. Sie nimmt hierbei eine Querschnittsaufgabe wahr. Für die interne Arbeit in der Verwaltung bedeutet dies, dass sie bei der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes sowie des Frauenförderplanes der Stadt Bocholt mitwirkt. Die Umsetzung des Frauenförderplanes soll die berufliche Situation der weiblichen Beschäftigten bei der Stadt Bocholt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer verbessern. Weiterhin wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, führt eigene Maßnahmen (Beratungen, Veranstaltungen) durch und betreut den Ausschuss für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.
Die externe Arbeit kommunaler Gleichstellungsbeauftragter ist darauf gerichtet, die Chancengleichheit für Frauen und Mädchen im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu fördern. Die Gleichstellungsbeauftragte führt Veranstaltungen zu frauenrelevanten Themen durch und arbeitet mit Institutionen, Verbänden und Vereinen zusammen.
Rechtliche Grundlagen
Gleichstellungsgesetz des Landes NW
Frauenförderplan der Stadt Bocholt
Ihre Ansprechpartnerin
- Schupp, Astrid
mo - do: 8.30 - 12.30 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin vereinbaren!