Überwachung des fließenden Verkehrs
Die Überwachung des fließenden Verkehrs (Einhaltung der StVO) erfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Überwachung - warum?
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Überwachung – warum ?
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Tatbestandskatalog
Die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten richtet sich nach einen Bußgeldkatalog (s. Auszug), der bundesweit gilt und eine einheitliche Behandlung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben. Eine Abweichung von diesem Tatbestandskatalog ist z. B. bei Voreintragungen (Punkte) im Kraftfahrtbundesamt Flensburg möglich.
Ebenso ist die Fahrzeugart entscheidend. Für PKW mit Anhänger, LKW, Gefahrguttransporte, Omnibusse mit Fahrgästen etc. gelten z. T. deutlich höhere Regelsätze. Im Bußgeldverfahren (ab 35 Euro) fallen zusätzliche Verfahrenskosten an.
Nach Abzug des Toleranzwertes von 3 km/h (unter 100 km/h) der gemessenen Geschwindigkeit gelten somit für PKW und Krafträder nachfolgende Ahndungsgrundlagen:Zuwiderhandlungen Regelsatz
Regelsatz innerorts
Regelsatz Außerorts
Punkte
Fahrverbot in Monaten
Bis 10 km/h
15
10
-
-
11 – 15 km/h
25
20
-
-
16 – 20 km/h
35
20
-
-
21 – 25 km/h
50
40
1
-
26 – 30 km/h
60
50
3
1 *)
31 – 40 km/h
100
75
3
1 *)
41 – 50 km/h
125
100
3 bzw. 4
1
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Punktestand in Flensburg
Auskünfte über die zu seiner Person erfassten Entscheidungen und über die Punkte kann jeder unentgeltlich erhalten. Ein entsprechender Antrag kann – auch über den Fachbereich Öffentliche Ordnung – an das Kraftfahrt-Bundesamt – Verkehrszentralregister – 24932 Flensburg gerichtet werden.
Weitere Informationen über das Punktsystem können Sie unter www.kba.de Punktsystem oder beim Kreis Borken – Führerscheinstelle – erhalten.
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Geschwindigkeitsmesstafel
Unterstützt werden die Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung mit dem Einsatz von zwei Geschwindigkeitsinformationssystemen (VIASIS). Mit dieser Tafel wird den Verkehrsteilnehmern unmittelbar die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit visuell angezeigt.
Im Rahmen dieser Maßnahmen weist der Einsatz der "Mobilen Geschwindigkeitsmessanlage VIASIS" große Erfolge auf. Die Geräte (1998 und 2003 angeschafft) die in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen an einem Aufstellort installiert werden, kommen an den Straßenbereichen im Einsatz, in dem sonst eine Überwachung nicht möglich bzw. sinnvoll ist. Einer Vielzahl von Autofahrern wurde erst durch diese visuelle Anzeige bewusst, dass das vermeintlich "sichere" Gefühl für die gefahrene Geschwindigkeit in Anbetracht der deutlich "bezifferten Realität" sehr trügerisch ist. Neben der nach wie vor erforderlichen repressiven Geschwindigkeitsüberwachung stellen die präventiven Aufklärungsbemühungen den maßgeblichen Mosaikstein im Zusammenhang der Bemühungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar.Sämtliche durchgefahrene Geschwindigkeitsdaten werden ausgewertet und allen mit der Verkehrssicherheit betrauten Stellen zugeleitet.
Haben Sie Fragen bzw. Anregungen für entsprechende Aufstellungsorte wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner.
Überhöhte Geschwindigkeit zählt nach wie vor zu den Hauptunfallursachen und führt immer wieder zu schweren Personensschäden mit teilweise tödlichem Ausgang. Besonders gefährdet sind schwächere Verkehrsteilnehmer wie zum Beispiel Radfahrer und Fußgänger. Sie verfügen über keinen Airbag, der sie schützt.
Daher ist der Schutz für Leben und Gesundheit, sowie für bedeutende Sachwerte erklärtes Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit. Um dies zu erreichen muss die Zahl von Verkehrsunfällen und deren Unfallfolgen reduziert werden. Aus diesem Grund beinhaltet die Verkehrssicherheitsarbeit auch die Verkehrsüberwachung und darin eingeschlossen die Geschwindigkeitsüberwachung.
Wussten Sie, dass bereits eine Überschreitung um wenige Stundenkilometer den Anhalteweg überproportional verlängert? Bedenken Sie, dass sich Ihr Anhalteweg bei einer Geschwindigkeit von 60 statt 50 km/h bereits um ganze 9 Meter verlängert. Überquert z. B. ein Kind die Fahrbahn an dieser Stelle, können diese „lediglich 10 km/h Unterschied“ so das Leben beider Verkehrsteilnehmer und deren familiäres Umfeld schlagartig und unwiderruflich verändern.
Die Überwachung der Geschwindigkeit ist nicht nur der Polizei vorbehalten, sondern darf unter anderem von großen kreisangehörigen Städten – zu denen Bocholt zählt – ausgeführt werden. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an Gefahrenstellen.
Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Spielplätze, Schulen, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen befinden. Geschwindigkeitsbeschränkende Zonen sind nicht generell als Gefahrenstellen anzusehen, da auch hier die vorgenannten Gründe hinzukommen müssen, damit man von einer Gefahrenstelle sprechen kann. Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung sind im Benehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde abzustimmen.
Zur Bekämpfung und Verhinderung der Unfallursache Geschwindigkeit führen wir daher im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durch und blitzen Raser. Damit wollen wir Sie und Ihre Familien vor schweren Unfällen schützen.
Ihre Ansprechpartner
- Elting, MichelleBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Tenbrock, FrankBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.