Ausgleichsbetrag
Bei dem Ausgleichsbetrag handelt es sich um die Kostenerstattung von Grundstückseigentümern für die Herstellung von Ausgleichs(Pflanz)maßnahmen für die Versiegelung von Flächen. Die Stadt stellt die Kosten durch Beitragsbescheid in Rechnung.Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch
- Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Ihre Ansprechpartner/innen
- Bußhoff, Doreen
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mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Deelmann, Christoph
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Hier finden Sie einen Geschossplan - Fortmann, Lea
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