Ausgleichsbetrag
Bei dem Ausgleichsbetrag handelt es sich um die Kostenerstattung von Grundstückseigentümern für die Herstellung von Ausgleichs(Pflanz)maßnahmen für die Versiegelung von Flächen. Die Stadt stellt die Kosten durch Beitragsbescheid in Rechnung.Rechtliche Grundlagen
- Baugesetzbuch
- Satzung der Stadt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Ihre Ansprechpartner/innen
- Bußhoff, Doreen
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!
- Deelmann, Christoph
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