Spielhallen
Der Betrieb einer Spielhalle unterliegt der Erlaubnispflicht der Ordnungsbehörde. Sie legt weiterhin die Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten in der Spielhalle zur Vermeidung der übermäßigen Ausnutzung des Spieltriebes fest.
Ihr Ansprechpartner
- Heine, MarkusBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.