Schulzuführungen
Für die Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches um Rahmen der Schulpflicht nach dem Schulpflichtgesetz werden Schülerinnen / Schüler bei erheblichen Schulversäumnissen durch die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag der Schule zugeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Eltern über die bevorstehende Zuführung informiert.
Erfolgt keine Änderung der Schulversäumnisse erfolgt die Abholung der Kinder / Jugendlichen durch Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Bei weiterer Verweigerung des Schulbesuches erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welches mit einer Geldbuße bis 2.000,00 DM geahndet werden kann.
Erfolgt keine Änderung der Schulversäumnisse erfolgt die Abholung der Kinder / Jugendlichen durch Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Bei weiterer Verweigerung des Schulbesuches erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welches mit einer Geldbuße bis 2.000,00 DM geahndet werden kann.
Ihre Ansprechpartner
- Neuenhaus, MichaelBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Tielemann, JuttaBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
(Allgemeine Ordnung) - Heine, MarkusBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
- Frau StrupekBürgerbüro:Mo, Mi, Do: 8 bis 17 UhrDie: 8 bis 14 UhrFr: 8 bis 12.30 UhrSa: 9 bis 12 UhrAufenthaltsrecht:Mo, Mi, Do, Fr. 8 bis 12.30 UhrMo und Do : 14 bis 17 UhrVerkehrsüberwachung und Allgemeine Ordnung/ Gewerbeangelegenheiten:Mo, Mi, Do, Fr: 8 bis 12.30 UhrDie: 8 bis 14 UhrMo, Mi, Do: 14 bis 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.