Schulzuführungen
Für die Gewährleistung eines regelmäßigen Schulbesuches um Rahmen der Schulpflicht nach dem Schulpflichtgesetz werden Schülerinnen / Schüler bei erheblichen Schulversäumnissen durch die örtliche Ordnungsbehörde auf Antrag der Schule zugeführt. Im Rahmen des Verfahrens werden die Eltern über die bevorstehende Zuführung informiert.
Erfolgt keine Änderung der Schulversäumnisse erfolgt die Abholung der Kinder / Jugendlichen durch Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Bei weiterer Verweigerung des Schulbesuches erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welches mit einer Geldbuße bis 2.000,00 DM geahndet werden kann.
Erfolgt keine Änderung der Schulversäumnisse erfolgt die Abholung der Kinder / Jugendlichen durch Mitarbeiter des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Bei weiterer Verweigerung des Schulbesuches erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welches mit einer Geldbuße bis 2.000,00 DM geahndet werden kann.
Ihre Ansprechpartner
- Neuenhaus, Michael
- Tielemann, Jutta
- Heine, Markus
- Frau Strupek
- Frau Thiel