Immission
Eine Immission ist die Einwirkung von Luftverunreinigungen (das sind Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe, Geruchsstoffe) bzw. von Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen sowie ähnlichen Erscheinungen (z. B. Krankheitserreger) auf die belebte und/oder die unbelebte Umwelt. Solche Umwelteinwirkungen sind erst als schädlich für die Schutzziele Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Atmosphäre oder für Kultur- und sonstige Sachgüter anzusehen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, Nachteile oder Belästigungen herbeizuführen. Bei störenden Immissionen aus Gewerbebetrieben ergibt sich die Zuständigkeit des staatlichen Umweltamtes Herten, diejenigen die den öffentlichen Bereich betreffen können unter Inanspruchnahme des privaten Rechtsweges unter Berücksichtigung der Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abgewendet werden, ansonsten werden sie auch durch die örtliche Ordnungsbehörde geahndet.
Rechtliche Grundlagen
BGB, Landesimmissionsschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz (für Anlagen)Ihre Ansprechpartner
- Herr Cyganek
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