Beschaffung von Schulbüchern
Die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel an den städtischen Schulen tragen teils die Stadt Bocholt als Schulträger, teils die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmte Schulbücher und sonstige, dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel.Die Lernmittelfreiheitsverordnung
legt getrennt nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen- den Betrag fest, der den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entspricht,
- die Höhe des Eigenanteiles fest, bis zu dem Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind. Der Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage ist die derzeitig gültige Fassung der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) Schulgesetz NRW.Das kostet es
Schulformen |
Durchschnitts- betrag |
Anteil des Schulträgers 2/3 |
Eigenanteil Eltern 1/3 |
Primarstufe Grundschulen und die Förderschule in Kl. 1-4 |
36,00 |
24,00 |
12,00 |
Sekundarstufe I Hauptschulen, Realschulen, Förderschule in Kl. 5-10, Gymn. Kl. 5 - 9 |
78,00 |
52,00 |
26,00 |
Sekundarstufe II Gymnasiale Oberstufe ab Klasse 10 |
71,00 |
47,33 |
23,67 |
Weiterbildungskolleg Abendrealschule - Vorkurs Abendgymnasium - Vorkurs |
106,00 38,00 75,00 38,00 |
70,67 25,33 50,00 25,33 |
35,33 12,67 25,00 12,67 |
Bezieher von Sozialleistungen können von dieser Anschaffung freigestellt werden.
Eltern sind von der Beschaffung des Eigenanteils an den Schulbüchern befreit, als:
- Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
SGB II = Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4). Dieser Personenkreis wurde durch die Ratsentscheidung vom 7. Mai 2008 mit einbezogen.
Gehören sie zu einem der berechtigten Personenkreise, melden sie sich bitte rechtzeitig vor den Sommerferien in der Schule oder in der ersten Woche der Sommerferien bei ihrer Ansprechpartnerin. Der Antrag kann per Mail, telefonisch oder persönlich gestellt werden. In jedem Fall, ob in der Schule oder im Rathaus, müssen sie das Aktenzeichen ihres aktuellen Leistungsbescheides angeben oder den SGB-Bescheid vorlegen.
Die als Eigenanteil zu beschaffenden Bücher werden dann für berechtigte Familien vom Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport bestellt und in den ersten Tagen nach den Ferien im Sekretariat ausgehändigt bzw. über die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer verteilt. Diese Bücher bleiben, soweit es sich nicht um Arbeitshefte handelt, Eigentum der Stadt und sind zum nächsten Schuljahr wieder in der Schule abzugeben.
Ergänzend zur Befreiung vom Eigenanteil an den Schulbüchern, gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 die so genannte zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100,-- . Diese wird gem. § 24a SGB II bzw. § 28a SGB XII gewährt und im Regelfall automatisch mit der Leistung für den Monat August ausgezahlt. Dieser Betrag ist für Anschaffungen wie Schulranzen, Turnzeug und sonstige Schulmaterialien vorgesehen. Sollten Sie diesen Betrag im August nicht erhalten und der Meinung sein, er stehe Ihnen oder ihrem schulpflichtigen Kind zu, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner beim Servicepunkt Arbeit bzw. dem Fachbereich Soziales auf.
Seit dem 1. Januar 2011 gibt es zusätzlich das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket.