Sozialermäßigungen für den Musikschulunterricht
Um allen Bevölkerungsschichten Musikschulunterricht zu ermöglichen, werden Ermäßigungen gewährt.- Familienermäßigung (15 - 80 %) wenn mehrere Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule teilnehmen.
- Mehrfächerermäßigung (10 % für das zweite Instrumentalfach) wenn ein Musikschüler an zwei Instrumentalfächern teilnimmt.
- Sozialermäßigung (Ermäßigung von 12,5 - 90 %) für diese Ermäßigung muß im Geschäftsbereich Kultur ein Antrag gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner
- Wolsink, Maria
mo - fr.: 8:30 - 12:30 Uhr
mo. u. die.: 14 - 16:30 Uhr
do.: 14 - 17 Uhr
Gerne können Sie auch außerhalb dieser Zeiten einen Termin mit Frau Wolsink vereinbaren.