Garten
Privat genutzte Gärten, wie z.B. Hausgärten, sind ein wichtiges Element des gesamtstädtischen Grünsystems und haben bei entsprechender Gestaltung wertvolle ökologische, ästhetische sowie nutzungsbezogene Funktionen.Insbesondere
können private Gärten mit ihren Gehölzbeständen (z.B. mit großen Bäumen und anderen Gehölzen) ganze Siedlungsteile wesentlich prägen. Einzelne, besonders prägende Bäume können einem besonderen Schutzstatus unterliegen. Die Schutzsausweisung kann per Verordnung als Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil oder aber per Festsetzung im Bebauungsplan (zu erhaltender Baum) erfolgen.
Häufig auftretende Fragen zum Thema Grenzabstände von Gehölzen sind im nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Auskünfte in strittigen Privatrechtsfällen erteilen Rechtsanwaltskanzleien. Eine Besonderheit privat genutzter Gärten sind die Kleingärten: diese sind nach den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes als gemeinnützig eingestuft. In Bocholt gibt es vier Kleingartenvereine:
- "Am Stadtwald"
- "Gartenfreunde"
- "Erholung"
- "An der alten Aa"
Rechtliche Grundlagen
Bundes-KleingartengesetzNachbargesetz NRW
verschiedene Verordnungen des Kreises Borken
verschiedene Bebauungspläne der Stadt Bocholt
Ihr Ansprechpartner
- Weidler, Aurelia
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Wiemker, Claus
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