Grab
Es gibt verschiedene Beisetzungsmöglichkeiten auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Bocholt. Ihre Ansprechpartner helfen Ihnen bei Fragen zu Möglichkeiten, Grabmalen, zur Nutzungsverlängerung, Pflege und zur Grabsuche.Rasenreihenfelder sind Grabfelder auf denen die Grabstätte durch eine im Rasen eingelassene Grabplatte gekennzeichnet ist. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Grabstelle. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabfelder erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Im übrigen gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten analog.
Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten für die Dauer der gesetzlichen Ruhefrist abgegeben. In der Wahlgrabstätte können je Grabstelle ein Verstorbener für die festgelegte Nutzungsdauer beigesetzt werden. Die Nutzungsdauer ist verlängerbar. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann zurückgegeben werden, wenn die Ruhefrist des Letztverstorbenen abgelaufen ist.
Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten werden für die Beisetzung von Aschen abgegeben. Im übrigen gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten.
Anonyme Reihengrabstätten werden auf anonymen Grabfeldern abgegeben. Die Angehörigen haben keine Möglichkeit der individuellen Gestaltung der Grabstelle. Die Pflege und Unterhaltung dieser Grabfelder erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Im übrigen gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten analog.
Grabmal
Es besteht die Möglichkeit entsprechend den Vorschriften der Friedhofssatzung auf der Grabstätte einen Grabstein aufzustellen. Diese Aufgabe übernimmt der Steinmetz. Das Aufstellen eines Grabsteines bedarf der Zustimmung des Friedhofsamtes. Ein entsprechendes Antragsformular ist am Friedhof – Blücherstrasse erhältlich. Die örtlichen Steinmetzbetriebe übernehmen die Antragstellung im Auftrag des Kunden. Die Höhe der Gebühr ist in der gültigen Gebührenordnung festgelegt.
Grabnutzungsverlängerung
Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstelle auf Antrag verlängert werden. Drei Monate vor Ablauf des Nutzungrechtes wird der Grabnutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung angeschrieben.
Grabpflege
Eine Grabpflege wird seitens der Stadt Bocholt nicht durchgeführt. Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen.
Grabsuche
Am Haupteingang des Friedhofes an der Blücherstrasse ist ein Beerdigungsbuch mit den Daten der Verstorben ausgelegt. Während der Büro- Öffnungszeiten hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Rechtliche Grundlagen
FriedhofsgebührenordnungSatzung der Stadt Bocholt über die Benutzung der städtischen Friedhöfe Blücherstraße, Liedern und Mussum
Das kostet es
FriedhofsgebührenordnungIhre Ansprechpartner
- Euting, Andreas
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr - Kamperschrör, Martin
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr