Bestattungsfrist
Beisetzungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Friedhofsverwaltung
setzt Ort und Zeit der Beisetzung fest. Beisetzungen müssen in der Regel innerhalb von 120 Stunden vorgenommen werden; sie dürfen jedoch nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen (siehe § 7 der Friedhofssatzung). Rechtliche Grundlagen
Grundlage für diese Bestimmungen ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen“. Das kostet es
Für durchgeführte Leistungen der Stadt Bocholt werden gemäß der gültigen Friedhofsgebührenordnung die angefallen Kosten dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Ihre Ansprechpartner
- Euting, Andreas
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr - Kamperschrör, Martin
mo - mi: 8 - 12 und 13 - 16 Uhr
do: 8 - 12 und 13 - 17 Uhr
fr: 8 - 13 Uhr
sa: 10.30 - 12 Uhr