Hundesteuer
Hundehalter müssen auch in Bocholt Steuern für die Haltung der lieben Vierbeiner zahlen.
Anmeldung - Abmeldung - Hundesteuermarke
Anmeldung
Wenn Sie einen Hund zur Hundesteuer anmelden, prüfen Sie bitte zunächst, ob evtl. Nachweise (s.u.) beigefügt werden müssen. Dies hängt u.a. von der Größe und vom Gewicht des Hundes ab.
So funktioniert die Anmeldung:
- Im Bürgerbüro:
Das Anmeldeformular wird am Servicetisch ausgefüllt und Sie erhalten dort eine Hundesteuermarke. Die ggf. erforderlichen Nachweise bringen Sie dazu bitte mit. Der Steuerbescheid wird Ihnen einige Zeit später zugeschickt. - Im Internet:
Füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus und schicken dieses unterschrieben (evtl. mit den benötigten Nachweisen) eingescannt per E-Mail oder auch per Post an den Geschäftsbereich Forderungsmanagement. Die Hundsteuermarke senden wir Ihnen dann einige Zeit später zusammen mit dem Steuerbescheid zu.
Abmeldung
Beachten Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes bitte folgendes:
- Sollten Sie den Hund an einen anderen Halter abgegeben haben, teilen Sie uns bitte den Namen und die Anschrift des neuen Hundehalters mit.
- Sollten Sie aus Bocholt wegziehen/weggezogen sein, geben Sie bitte Ihre neue Anschrift auf der Abmeldung an (Der Hund muss trotzdem am neuen Wohnort zur Hundesteuer angemeldet werden, es erfolgt keine automatische Anmeldung!!!)
- Fügen Sie bittee der Abmeldung unbedingt die Hundesteuermarke bei!
So können Sie den Hund abmelden:
- Im Bürgerbüro
Das Abmeldeformular wird am Servicetisch ausgefüllt und Sie geben gleichzeitig die Hundesteuermarke zurück. Der Änderungsbescheid wird Ihnen einige Zeit später zugeschickt - Über das Internetformular
Sie füllen das Online Abmeldeformular aus und schicken dieses unterschrieben zusammen mit der Hundesteuermarke per Post an den Geschäftsbereich Steuern und Gebühren. Der Änderungsbescheid wird Ihnen einige Zeit später zugeschickt - Durch ein kurzes Anschreiben
Geben Sie bitte in dem Schreiben Ihren Namen, den Abmeldungsgrund und das Datum, seit welchem der Hund nicht mehr von Ihnen gehalten wird. Das Schreiben schicken Sie dann bitte zusammen mit der Hundesteuermarke an den Geschäftsbereich Steuern und Gebühren. Der Änderungsbescheid wird Ihnen einige Zeit später zugeschickt
Hundesteuermarke
Die Hundesteuermarke wird Ihnen bei der Anmeldung eines Hundes kostenlos ausgehändigt und ist bei der Abmeldung des Hundes an die Stadt Bocholt zurückzugeben.
- Defekte Hundesteuermarken
Sollte die Steuermarke Ihres Hundes nicht mehr brauchbar sein, erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Bocholt gegen Rückgabe der alten Steuermarke kostenlos eine Ersatzmarke - Verlorene Hundesteuermarken
Sollte die Marke verloren sein, erhalten Sie gegen eine Gebühr von 3 € im Bürgerbüro der Stadt Bocholt eine neue Marke
Das brauchen Sie
Nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW fordert der Fachbereich Öffentliche Ordnung bei gewissen Hunden (40 cm/20kg) folgende zusätzliche Unterlagen:
- Sachkundenachweis,
- Haftpflichtversicherung,
- Mikrochip.
Besonderheiten:
Sollten Sie einen Hund halten, welcher einer Erlaubnis bedarf (gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen), ist dieser im Fachbereich Öffentliche Ordnung anzuzeigen. Die Anzeige des Hundes wird gleichzeitig als Antrag einer Erlaubnis zur Haltung und als steuerliche Meldung des Hundes gewertet und weitergeleitet.
Rechtliche Grundlagen
Das kostet es
- 1 Hund = 84,-- Euro/jährl.
- 2 Hunde je Hund = 108,-- Euro /jährl.
- 3 oder mehr Hunde je Hund = 126,-- Euro/jährl.
Die Anzahl der Hunde bezieht sich immer auf den Haushalt (Bsp.: Wenn Ehemann und Ehefrau jeweils einen Hund haben, müssen 108 Euro pro Hund pro Jahr bezahlt werden)
Hunde, die von der Steuer befreit sind (z.B. Blindenführhunde), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt.
Steuerermäßigungen/-befreiungen
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schwerbehindertenausweis mit Merkmal BL oder H, SGB II-Bescheid, usw.) kann für einen Hund eine Steuerermäßigung bzw. eine Steuerbefreiung beantragt werden. Weitere Auskünfte zu Steuerermäßigungen/-befreiungen erteilt Ihnen Ihre Ansprechpartnerin.
Ansprechpartner/-innen
- Frau Teschlade
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Uebbing
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.