Straßenreinigungsgebühren
Die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden von der Stadt Bocholt gereinigt. Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühr sind:
- die Grundstücksseiten entlang der Straßen, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontlängen). Liegt ein Grundstück nicht unmittelbar an eine Straße, kann ggfs. eine Veranlagung als sogen. "Hinterlieger" greifen;
- die Reinigungskategorie und
- die Zahl der wöchentlichen Reinigungen
Bei der Abrechnung der Straßenreinigung gibt es Veränderungen. Ab 2009 gilt die Regelung, dass Grundstückseigentümer, die für ihr Grundstück Reinigungsgebühren als Frontanlieger zahlen, keine zusätzlichen Reinigungsgebühren als Hinterlieger zu zahlen haben. Für Grundstückseigentümer, die nur als Hinterlieger zahlen oder die bei einem Eckgrundstück für zwei Straßenabschnitte Frontanliegergebühren zahlen, bleibt alles beim Alten.
Das brauchen Sie
Veranlagungen erfolgen satzungsgemäß in Abstimmung mit dem ESB und dem FB Grundstücks- und Bodenwirtschaft.
Rechtliche Grundlagen
Das kostet es
Wöchentlich | 1x Reinigung | 1,72 Euro/m/jährl. | Straßen mit überörtl. Bedeutung | |
2x Reinigung | 3,44 Euro/m/jährl. | 1x wöchentlich | 1,03 Euro/m/jährl. | |
3x Reinigung | 5,16 Euro/m/jährl. | 2x wöchentlich | 2,06 Euro/m/jährl. | |
7x Reinigung | 12,04 Euro/m/jährl. |
Ansprechpartner/-innen
- Frau Reidick
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Trainotti
mo, mi, do, fr - 8 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags geschlossen
mo, mi, do - 14 bis 17 UhrGerne können Sie auch einen Termin vereinbaren!