Abfallentsorgungsgebühren
Laut Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bocholt sind die Eigentümer bewohnter oder bebauter Grundstücke verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang).
Jedem Anschluss- und Benutzungspflichtigen werden Abfallbehälter auf der Grundlage der Satzung festgestellter Gefäßvolumen zur Verfügung gestellt. Auskünfte über Gefäße (Volumen, Umtausche) und Abfuhrintervalle etc. werden vom Entsorgungs- u. Servicebetrieb der Stadt Bocholt(ESB) Schaffeldstraße 74 - Tel.: 2463-12, gegeben.
Das brauchen Sie
Gebührenfestsetzungen u. -veranlagungen erfolgen über eine Abstimmung mit dem ESB.
Rechtliche Grundlagen
Satzung der Stadt Bocholt über Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung. Die Satzung selbst finden Sie hier:
Das kostet es
Die Müllabfuhrgebühren finden Sie in der Satzung oder direkt hier auf einen Blick!
Ansprechpartner/-innen
- Frau Reidick
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Frau Sanders
mo, mi, do, fr 8 - 12.30
mo, mi, do 14 - 17 Uhr
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termin vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Herr Uebbing
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.