Spielräume
Kinder und Jugendliche benötigen zu ihrer Entwicklung eine kinderfreundliche Umwelt und ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten außerhalb der Familie.
Die öffentlichen Spielräume
sind strukturierte Bewegungsräume, in denen Kinder sich anspruchsvoll und kreativ beschäftigen können. Dabei werden sie unterstützt durch Spielgeräte, die die kindliche Entwicklung fördern. Der Spielplatz ist der ideale Lernort zum Erwerb motorischer und kommunikativer Fähigkeiten. Neben dieser Form des Spiels ist das Rollenspiel für die Entwicklung sozialer Kompetenzen von großer Bedeutung. Im Spiel miteinander lernen Kinder, sich zu positionieren und eigene Grenzen zu erfahren.
Als Planungsgrundlage und zur Qualitätskontrolle hat das Jugendamt einen Spielplatzbedarfsplan entwickelt, der die bedarfsgerechte Spielraumversorgung zum Inhalt hat. Dieser Plan wird in regelmäßigen Abschnitten aktualisiert. So kann auf sich verändernde Bedarfe reagiert werden.
Der Spielplatzbedarfsplan thematisiert alle öffentlichen Spielplätze in der Produktverantwortung des Jugendamtes. Das sind derzeitig 93. Der Leistungsbereich umfasst die Planung, die Gestaltung, die Pflege und Unterhaltung einschließlich der Sicherheitskontrollen und Entbehrlichkeitsprüfungen.
Weitere in der Verantwortung zu nennende Spielräume sind Bolzplätze, Street- und Beachvolleyballfelder, Skaterflächen und Spielwiesen sowie Freiflächen z.B. in Grünanlagen.
Auch die Schulhöfe erfahren durch eine längere Verweildauer der Schüler durch Ganztagsangebote eine Aufwertung zum Spielraum der Zukunft. Auf zahlreichen Kinderkonferenzen äußerten Kinder den Wunsch nach verbesserter Ausstattung der Schulhöfe mit Spielgeräten.
Rechtliche Grundlagen
§ 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz; SGB VIII