Pflegeeltern
Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport sucht Pflegeeltern!Ein Kind, das in den ersten Lebensjahren keine Liebe, Sicherheit, Zuwendung, Vertrauen, Verständnis und eine geistige sowie leibliche Versorgung in der Familie erfährt, ist anderen Kindern gegenüber von Anfang an benachteiligt. Deshalb gibt es viele Kinder, die über einen längeren oder dauerhaften Zeitraum nicht in ihrem Elternhaus aufwachsen können. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Erzieherische Schwierigkeiten können sowohl beim Kind oder Jugendlichen bestehen als auch durch unzureichende Fähigkeiten der Erziehungspersonen bedingt sein.
Es ist sicherlich keine leichte,
aber eine sinnerfüllende humane Aufgabe, ein Kind aufzunehmen und ihm zu helfen, seine Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu bewältigen und ihm ein Zuhause zu geben. Für viele Kinder ist daher die Vermittlung in eine Pflegefamilie, in der sich das Kind mit all seinen Schwierigkeiten verstanden und angenommen fühlt, oft die einzige Chance einer positiven Entwicklung.Aus diesem Grund sucht der Fachbereich Jugend, Familie und Sport Pflegeeltern insbesondere aus Bocholt, die sich auf Dauer für ein solches Kind verantwortlich fühlen und auch in schwierigen Zeiten zu diesem ihrem Kind stehen. Können und wollen auch Sie sich dieser Aufgabe stellen? Dann melden Sie sich am besten bei Ihren Ansprechpartnerinnen.
Erwartungen an Pflegeeltern
Gerade ältere Kinder haben oft Geborgenheit und Sicherheit einer intakten Familie jahrelang entbehrt. Ihre seelische, geistige und körperliche Versorgung war oft mangelhaft. Ein Kind, das so vorbelastet ist, braucht viel Zeit, um durch das tägliche Miteinander und durch gemeinsame Erlebnisse ein Angehörigkeitsgefühl mit einer neuen Familie zu entwickeln. Wir wissen darum, daß Kinder mit solchen Vorerfahrungen sich in neuen Familien zurechtfinden können und Pflegeeltern zu ihren Eltern werden können. Hierzu bedarf es von seiten der Pflegeeltern besonders viel Geduld, Einfühlungsvermögen, Verständnis, Offenheit, Belastbarkeit und ganz besonders Liebesfähigkeit. Pflegearten Die individuellen Situationen von Pflegekindern und Pflegefamilien erfordern unterschiedliche Pflegearten.
Vollzeitpflege
Vollzeitpflege beinhaltet für Kinder und Jugendliche eine zeitliche befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform, in der Kinder oder Jugendliche Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie untergebracht und erzogen werden.
Teilzeitpflege
Teilzeitpflege bedeutet, daß ein Kind oder Jugendlicher aufgrund erheblicher Erziehungsdefizite in seiner Familie für einen unbestimmten Zeitraum in Pflege gegeben wird. In der Regel tagsüber von Montag bis Freitag. Diese Inpflegegabe erfolgt zur Stabilisierung der Gesamtsituation in der Herkunftsfamilie. Sie setzt grundsätzlich die erzieherische Erforderlichkeit dieser Maßnahme für das Kind/den Jugendlichen und seiner Herkunftsfamilie voraus. Bei der Teilzeitpflege ist zu berücksichtigen, daß das Kind/der Jugendliche den ständigen Wechsel zwischen Bezugspersonen, Lebensgewohnheiten und äußeren Umständen bzw. Erziehungseinflüssen erlebt. Das ständige Sich-Trennen und Sich-Wiedersehen erschwert nicht selten das Wachsen von Bindungen zur Pflegefamilie.
Bereitschaftspflege
Hier ist eine besondere Aufgabe der Pflegeeltern darin gegeben, daß diese zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit sind, ein Kind oder einen Jugendlichen vorübergehend aufzunehmen. Rechtliche Situation Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Sie sind im wesentlichen geregelt in:
- § 32 Teilzeitpflege
- § 33 Vollzeitpflege
- § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Mit der Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege übernehmen die Pflegeeltern seine Erziehung und Versorgung. Die Pflegeeltern haben die auf das Wohl des Kindes bezogenen lebenspraktischen Entscheidungen zu treffen, die sind gesetzlich ermächtigt, den Personensorgeberechtigten - in der Regel der Fachbereich Jugend, Familie und Sport als Vormund -, welcher der gesetzliche Vertreter des Kindes bleibt, in der Ausübung der elterlichen Sorge zu vertreten.
Finanzielle Situation
Ein Pflegekind kostet die Pflegeeltern Zeit, Liebe, Geduld und Verständnis, in der Anfangsphase noch mehr als bei einem leiblichen Kind. Zur Begleichung entstehender materieller Kosten und des erhöhten Erziehungsaufwandes wird der regelmäßig wiederkehrende Bedarf zum Unterhalt durch laufende finanzielle Leistungen durch den Fachbereich Jugend, Familie und Sport in Form von monatlichen Zahlungen gedeckt.
Tagespflege
Eine Besonderheit stellt die Tagespflege gem. § 23 KJHG dar. Sie beinhaltet die Unterbringung und Betreuung eines Kindes oder Jugendlichen für den Zeitraum der berufsbedingten Abwesenheit seiner(s) alleinerziehenden Mutter/Vater(s). Wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist, werden die Kosten der Tagespflege teilweise durch den Fachbereich Jugend, Familie und Sport gedeckt.
Der Weg zur Vermittlung eines Pflegekindes
Die Vermittlung eines Pflegekindes ist für alle Beteiligten eine verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Fehlvermittlung kann schweren seelischen Schaden herbeiführen.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist deshalb erforderlich
Wenn Sie nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis gekommen sind, ein Pflegekind aufnehmen zu wollen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Jugend, Familie und Sport auf. Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und welchem Kind welche Pflegefamilie ein gesichertes Zuhause geben kann.
Sollten wir Sie nun neugierig gemacht haben, so setzen Sie sich mit dem Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt in Verbindung. Wir können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.