Kinder- und Jugendförderung
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit für junge Menschen bis 27 Jahre sollen nach dem im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelten Kinder- und Jugendhilferecht an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Sport hat einen Kinder- und Jugendförderplan erstellt, der die Grundlage der Jugendarbeit und deren Ausgestaltung in der Stadt Bocholt darstellt. Der aktuelle Plan hat eine Laufzeit bis 2015.
Jugendverbandsarbeit
Die Förderung der Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen erfolgt unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens. Dort wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet.
Jugendarbeit wird von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Als Schwerpunkte der Jugendarbeit nennt das SGB VIII die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, die Arbeitswelt, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung sowie die Jugendberatung.
Die Stadt Bocholt verfügt über ein vielfältiges Angebot an Trägern von Jugendverbandsarbeit. Derzeitig existieren 90 Träger verbandlicher Jugendarbeit. Dazu zählen neben den klassischen Verbänden wie Pfadfinder, Spielmannszügen und technischen Jugendverbänden auch alle Kirchengemeinden, christliche Organisationen. Musikalisch und kulturell orientierte Jugendvereine sind ebenfalls Bestandteil der Trägerlandschaft wie auch die Jugendabteilungen von Helferorganisationen bzw. Wohlfahrtsverbänden. In all diesen Jugendgruppen wird, unterschiedlich stark ausgestaltet, ehrenamtliche Jugendarbeit geleistet.
Die Bezeichnung Jugendverbandsarbeit umfasst hier gleichermaßen die Angebote der klassischen Jugendverbände als auch die Aktivitäten und Angebote anderer freier Träger und Kirchengemeinden.
Förderrichtlinien
Auf der Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen, denen die Bewältigung der Förderung der Jugend ein Anliegen ist, bemüht sich der Fachbereich Jugend, Familie und Sport als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, praktizierende Gruppen anzuregen und zu fördern. Um diese Ziel zu erreichen hat sich die Stadt Bocholt Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gegeben. Besonders die Stärkung der systematischen Ausbildung der Ehrenamtlichen ist Ziel dieser Richtlinien.
Die Richtlinien gliedern sich in vier Schwerpunkte.
• Leiter- und Mitarbeiterschulungen
• Bildungsorientierte Kinder- und Jugendveranstaltungen/Studienfahrten
• Kinder- und Jugenderholung/Ferienspiele
• Materialien für die Jugendarbeit
Die Förderung erfolgt auf einer Berechnung der Anzahl der Teilnehmer und der Anzahl der Fördertage. Die Förderhöhe ist abhängig von der Maßnahmenart und liegt zwischen 2,10 € und 3,60 € pro Tag/Teilnehmer. Nach Vorlage eines Verwendungsnachweises über durchgeführte Maßnahmen erfolgt die Auszahlung an den Antragsteller.
Förderungswürdig sind Antragsteller, die ihren Sitz in der Stadt Bocholt haben.
Materialien für die Jugendarbeit können u.a. sein:
• Zelte
• Werkzeug
• Tonträger
• Spiel- und bastelmaterial
• Großspielgeräte
Hier werden 30% des Anschaffungspreises gefördert. Stellt der Träger diese Geräte auch anderen Verbänden zur Verfügung, erhöht sich der städtische Zuschuss auf 50%.
Eine Liste der Träger verbandlicher Jugendarbeit stellen Ihnen Ihre Ansprechpartnerinnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
§§ 11, 12, 16, 74, 75 SGB VIII
Ihr Ansprechpartnerinnen
Formulare/Medien:
- Antrag auf Zuschuss zur Anschaffung von Materialien für die Jugendarbeit
- Antrag auf Zuschuss Qualifizierungsangebot - Bildungsorientierte Kinder- und Jugendförderung, Kinder- und Jugendfreizeit, Ferienspiele
- Verwendungsnachweis für die beantragten Zuschüsse
- Teilnehmerliste
- Mitarbeiterliste über Verwendungsnachweise