Vermietungen und Verpachtungen von städtischen Grundstücken und Gebäuden
Die Stadt Bocholt bewirtschaftet die im städtischen Eigentum stehenden städtischen Gebäude und Grundstücke.
Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke werden, sofern sie nicht für städtische Zwecke benötigt werden und auch nicht verkauft werden können, vermietet oder verpachtet. Dies sind neben landwirtschaftlichen Nutzflächen auch z.B. gewerblich nutzbare Immobilien, Gartengrundstücke oder Stellplätze.
Die Vermietung oder Verpachtung erfolgt durch den Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages.
Rechtliche Grundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Ihr Ansprechpartner
- Jost, Miriam
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
di geschlossen
mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Koloske, Lukas
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
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mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan - Ludynia, Thomas
mo, mi, do, fr 8 - 12.30 Uhr
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mo, mi, do 14 - 17 UhrSelbstverständlich können Sie auch außerhalb dieser Zeiten Termine vereinbaren.
Hier finden Sie einen Geschossplan