Stadtsauberkeit
Die Stadtsauberkeit wird von vielen Akteuren beeinflusst: den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, den Gästen, den Gewerbetreibenden und Marktbeschickern sowie den Dienststellen der Stadt Bocholt.Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Zuständigkeiten
- Verhaltensregeln zur Erhaltung eines schönen Stadtbildes enthält u. a. die oben genannte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bocholt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Bei Verstößen ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung gefragt
- Der ESB betreibt die Straßenreinigung, die Reinigung nach Märkten und sonstigen Veranstaltungen, kümmert sich um die Containerstellplätze und wilde Müllkippen
- Ebenfalls hält der ESB u. a. Grünanlagen und Spielplätze sauber
Rechtliche Grundlagen
- Satzung der Stadt Bocholt über die Straßenreinigung vom 29.03.1988, zuletzt geändert am 22.12.2005
- Satzung der Stadt Bocholt über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 23.12.1987 und die
- Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bocholt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Ansprechpartner/-innen
- Fißer, Karina
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Seggewiße, Detlef
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr - Grafen, Michael
Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr durchgehend
Fr: 7.30 - 13 Uhr