Bodenrichtwerte
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses
ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§
196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum
Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher
Lagewert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen
gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand,
Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt und dessen Eigenschaften
für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B.
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand
und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes
vom Bodenrichtwert.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW kann man im Internet die Bodenrichtwerte, auch der Vorjahre, kostenlos einsehen bzw. einen Ausdruck aus der Bodenrichtwertkarte erstellen.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Auskünften:
Jörg Böcker
Telefon: 02871 953-113
E-Mail: joerg.boecker@bocholt.de
Nina Betting
Telefon: 02871 953-292
E-Mail: nina.betting@bocholt.de
|