Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung
des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie
für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt bei berechtigtem
Interesse kostenpflichtige Auskünfte
(in anonymisierter Form) aus der Kaufpreissammlung. Diese Möglichkeit
wird insbesondere von Sachverständigen zur Begründung
von Gutachten genutzt.
Die Gebühren der Auskünfte richten sich nach der Vermessungs-
und Wertermittlungsgebührenverordnung NRW (VermWertGebO NRW).
Ihr/e Ansprechpartner/in bei Fragen und Auskünften:
Kathrin Joormann
Telefon: 02871 953-431
E-Mail: kathrin.joormann@mail.bocholt.de
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