Beide Systeme kombiniert sollen dazu dienen und darauf hinwirken, dass städtische Unternehmen und Beteiligungen sowie die Verwaltung selbst sich wahrnehmbar korrekt und angemessen verhalten und auftreten.
Dies bedingt eine systematische Herangehensweise, um die Erfüllung der von außen immer mehr geforderten und statuierten Anforderungen an die und in der Organisationsstruktur zu erreichen. Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang mit der „Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (sog. „Whistleblower-Richtlinie“) Anforderungen und Standards für einen wirksamen Hinweisgeberschutz gesetzt.
Bürgerinnen und Bürger, die die Vermutung eines unkorrekten Verhaltens bei der Stadtverwaltung Bocholt oder städtischen Unternehmen vermuten, sollen diese Vermutungen vertraulich und sicher melden können. Gleiches soll nach dem Willen der Europäischen Union auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern städtischer Unternehmen und Beteiligungen sowie der Verwaltung selbst ermöglicht werden.
Zentraler Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
Aufgrund der großen Bedeutung und Komplexität sowie Schnittmengen der Themen hat die Stadtverwaltung Bocholt einen zentralen Ansprechpartner für „Good Governance und Compliance“ ernannt. Zudem übernimmt er als Antikorruptionsbeauftragter die Aufgaben der Vorbeugung und Verfolgung von Korruption.
An den zentralen Ansprechpartner können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vertrauensvoll und diskret bei Fragen wenden.