Angebote in unserer Stadt

Seniorenwohnungen

Wenn Sie in einer Wohnung leben, deren Mängel durch Wohnungsanpassung nicht beseitigt werden können oder die Sie aus einem anderen Grund aufgeben müssen, dann sollten Sie prüfen, ob Sie eventuell eine Seniorenwohnung beziehen können. Lage, Größe und Ausstattung sind altengerecht.

Es sind Miet- oder Genossenschaftswohnungen. Sie sind bestimmt für Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, bei Paaren muss ein Partner diese Voraussetzung erfüllen. Leider übersteigt die Nachfrage nach Seniorenwohnungen noch bei weitem das Angebot.

 Für eine öffentlich geförderte Seniorenwohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein mit dem Vermerk, dass Sie zum Bezug einer Seniorenwohnung berechtigt sind. Den Wohnberechtigungsschein bekommen Sie bei der Stadt Bocholt, 
Geschäftsbereich Wohnen.
 

Sofern Sie sich für eine Seniorenwohnung in Bocholt interessieren, laden Sie bitte den nachfolgenden Download herunter



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>> Seniorenwohnungen in Bocholt    

Ingrid Thuilot (13.03.12 12:38 Uhr)