Ich hatte mich in einer leidigen Angelegenheit an die Verbraucherzentrale in Wesel gewandt. Per E-Mail erhielt ich von Paula Wielinski den Hinweis auf vermutliche Abzockerei im Internet und lud mich zu einem Beratungsgespräch ein. Auf den mir zusätzlich mitgeteilten Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW fand ich weitere Artikel zu meinem Thema.
Was war geschehen? Mich störte der Hinweis meines PCs, dass sich ein Virus eingeschlichen habe. Im Fachgeschäft habe ich, nach vorheriger Datensicherung, den Rechner dann "plattmachen" und neu installieren lassen. Etliche Programme musste ich anschließend selbst einbringen. So auch das gebührenfreie Programm zum Virenschutz von AVIRA. Bin dabei auf einen Weg gelandet, der meine Adressdaten verlangte. Im Anschluss erschienen die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Da nach mehreren Versuchen noch nichts geschah und ich der Meinung war mich im kostenlosen Download von AVIRA zu befinden, habe ich mit dem Setzen eines Häkchens im vorgegebenen Kästchen zugestimmt. (Wer liest schon lange AGBs?).
Drei Tage später, am 27.09.2009 fand ich in meiner Mailbox eine Bestätigung mit einer Vorausrechnungt, gesendet am 25.09.2009 um 23.45 Uhr. Als Absender war der Firmensitz:
Nachrichten & Medien GmbH in Baar in der Schweiz
und die Postanschrift:
Win-Loads.net mit einer Postfachnummer in Hanau
angegeben.
Habe noch am gleichen Tag um 19.44 Uhr von meinem normalen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Einen Tag später bekam ich per E-Mail die Nachricht, dass ich hätte bis zum 25.09.2009 Mitternacht widerrufen müssen.
Ich weiß gar nicht, was diese Firma herstellt, anbietet oder vertreibt und habe bis dato noch keine Dienste in Anspruch genommen.
Mittlerweile habe ich am 26.10.2009 die "Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro" mit einem Briefkopf aus Hanau per Post erhalten. Dem habe ich fristgemäß am 02.11.2009, wie von der Verbraucherzentrale empfohlen und mittels deren Musterbrief per Einschreiben mit Rückschein, widersprochen.
Im Beratungsgespräch mit Ursula Möllmann wurde noch auf die Wichtigkeit vom Gebrauch des Musterbriefes hingewiesen. Danach sind sämtliche Mahnschreiben von Inkassobüros, Rechtsanwälten, Inkassodezernaten usw. nicht zu beachten. Ernst zu nehmen ist aber der "echte" Mahnbescheid.
Das ist ein amtliches Formular und kommt ausschließlich per Postzustellung von einem Gericht. Zu jedem echten gerichtlichen Mahnbescheid wird auch ein Widerspruchsformular mitgeschickt. Mit diesem Formular kann der Geldforderung offiziell widersprochen werden. Das ist unbedingt erforderlich. Sonst steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Ein "echter" Mahnbescheid kommt nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale so gut wie nie, da der Eintreiber dann finanziell in Vorleistung treten muss. "Falls doch, dann wieder Verbindung mit uns aufnehmen", so Möllmann.
Weitere Informationen unter:
www.vz-nrw/wesel
Ewald Betting (16.12.09 15:38 Uhr)