Die Leistung der Pflegekasse bietet Ihnen bei vorliegender Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Entlastung. Weiterhin entlastet sie durch unterschiedliche Hilfen die pflegende Angehörige.
Die für Sie zuständige Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse eingerichtet. Mitglied der Pflegeversicherung werden Sie ohne einen besonderen Antrag.
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Am 1. Januar 2012 ist das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Dieses macht es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein. Beschäftige schließen dazu mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung zur Familienpflegezeit ab. Danach können sie über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Arbeitsstunden je Woche verringern. Der Lohn wird in der Zeit nur halb so stark abgesenkt wie die Arbeitzeit. [mehr...]