Bei der Straßenreinigung bestehen immer wieder viele Unsicherheiten bei der Frage wer eigentlich für die Reinigung welcher Straßenabschnitte zuständig ist. Ein neuer Onlinedienst hilft diese Fragen zu klären.
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Die Aufgaben der Straßenreinigung werden in Bocholt zwischen den Anliegern und der Stadt aufgeteilt. Innerhalb der geschlossenen Ortslagen gibt es folgende Zuständigkeiten für die Reinigung.
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Bürger, deren Grundstück von einer Anliegerstraße (Gruppe 5) erschlossen wird, zahlen keine Straßenreinigungsgebühren. Wird die erschließende Straße von der Stadt Bocholt gereinigt, richtet sich die Gebühr nach der Frontlänge (Länge der Grundstücksseite an der das Grundstück erschließenden Straße), der Reinigungshäufigkeit und der Klassifizierung der Straße.
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