Die Abfallentsorgungssatzung in der Stadt Bocholt regelt über die Paragraphen 9 und 10 auch die ordnungsgemäße Benutzung der Müllgefäße.
[Die Regeln zur Benutzung der Müllgefäße finden Sie hier...]
Für Sie als neue Bürgerinnen oder Bürger in unserer Stadt gibt es einiges zu beachten, der Umzug muss geregelt, das Telefon angemeldet und die Post umgeleitet werden. Und damit Sie nach Ihrem Einzug nicht ohne Mülleimer sind gibt es ein paar Dinge die Sie beachten sollten. [mehr...]
Durch Auszüge, Umzüge oder Familienzuwachs ändert sich die Personenzahl im Haushalt, dadurch werden die vorhandenen Müllgefäße zu klein oder zu groß. Nach langjähriger Nutzung und den Witterungseinflüssen ausgesetzt gehen Mülltonnen auch mal kaputt. Risse entstehen an den Seiten oder die Rollen gehen ab. Das neue Gefäß möchte man dann so schnell wie möglich benutzen können. [Lesen Sie hier was Sie tun müssen, um eine neue Tonne zu bekommen...]
Bei der Kirmes 2011 waren die grau-grünen 240 l Mülltonnen wegen Ihrer flotten Sprüche sehr beliebt. Jetzt sind diese Veranstaltungstonnen beim ESB auszuleihen. Egal ob Vereinsfeier, Gartenparty, Dorffest oder Kirmes, bei jeder Veranstaltung machen die Tonnen eine gute Figur. Angesichts der lustigen 240 l Müllgefäße landet sicher der Müll in der Tonne und nicht daneben.
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Die Abfallgebühren werden grundstücksbezogen über die Zahl und die Größe der Müllbehälter abgerechnet. Dabei gibt es getrennte Gebühren für Restmülltonnen und Biotonnen. Je Person auf einem Grundstück müssen mindestens 30 l Behältervolumen für Restmüll bereitstehen. eigentümer zweier unmittelbar benachbarter Grundstücke können eine Abfallgemeinschaft bilden.
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