Die Aufgaben des...

Schul- und Kulturausschusses

..sind im § 12 der Zuständigkeitsordnung für die Stadtverordnetenversammlung, die Ausschüsse und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Bocholt vom 25.3.1981, zuletzt geändert am 21.6.2000, geregelt.

Der Schul- und Kulturausschuss entscheidet über:

  • Ausübung des Vorschlags- und Anhörungsrechts bei der planmäßigen Anstellung von Lehrern wie bei der Beförderung und Versetzung planmäßig angestellter Lehrer
  • Aufstellung von Schulordnungen Verwendung von Haushaltsmitteln für
  • - kulturelle Einrichtungen und Vereinigungen, soweit der Schul- und Kulturausschuss sich diese Entscheidung allgemein oder im Einzelfall vorbehält
    - Erwerb, Veräußerung, Tausch von Kunstgegenständen bei einem Einzelwert von über 2.500 EURO
    - bewegliche Denkmäler nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Grundsatzfragen, Leitlinien kultureller Förderung sowie der städtischen Kulturinstitute Stadtarchiv, Medienzentrum, Musikschule und Volkshochschule

 

und berät über:

  • die Ausübung des Vorschlags- und Anhörungsrechts bei der Besetzung von Schulleiterstellen
  • Schulentwicklungsplanung sowie die Errichtung, Zusammenlegung und Auflösung von Schulen
  • die Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen
  • die Bezeichnung von Schulen nach Anhörung der Schulkonferenz der betreffenden Schulen
  • Aufstellung, Anbringung von Kunstwerken, Denkmälern und Gedenktafeln in öffentlichen Anlagen (ohne Friedhöfe), auf öffentlichen Straßen und Plätzen an den städtischen Gebäuden.

 

Fragen, Anregungen?
Ihre Ansprechpartner des Fachbereichs Kultur und Bildung helfen Ihnen gerne weiter.



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>> Zusammensetzung des Schul- und Kulturausschusses

Stadt Bocholt - Vanessa Freitag - Fachbereich 11 (13.07.11 14:30 Uhr)

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