Das Bauplanungsrecht, auch Städtebaurecht genannt, gilt einheitlich im ganzen Bundesgebiet und bestimmt, vereinfacht ausgedrückt, wo und was in einer Stadt gebaut werden darf. Diesbezügliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungverordnung (BauNVO).
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