"Niemand darf wegen seines Geschlechtes,...........benachteiligt oder bevorzugt werden."
(Art. 3 Grundgesetz)
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Art. 3 (2) Grundgesetz)