Junge Mütter und Väter sowie in Pflege eingebundene junge Menschen, die aufgrund ihrer familiären Situation noch keine Ausbildung machen konnten oder eine Ausbildung unterbrochen haben, haben die Möglichkeit eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
Grundsätzlich sind zwei Modelle umsetzbar. Bei beiden Varianten ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung wird prozentual an der Arbeitszeit bemessen.
[mehr...]Seit 2005 besteht die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG). [mehr...]