Das Marktrecht wurde früher meist zusammen mit dem Stadtrecht verliehen. Mit dem Erhalt des Marktrechts war auch die Wahl eines Marktrichters verbunden. Dieser sorgte mit seinen Gehilfen dafür, dass es zu keinen Handgreiflichkeiten am Markt, oder zu Tumulten in den jeweiligen Wirtshäusern kam. Das Marktrecht wurde den Orten vom jeweiligen Landesherren verliehen. Eingeführt wurde es im Jahre 1016 von Heinrich IV. von Bayern, der dem Marienstift Prüm als dem ersten Stift im Deutschen Reich Münzprivilegien und das Marktrecht verlieh.
Als Zeichen dafür, dass sie Ortschaften das Marktrecht besaßen, musste während der Marktzeit als Symbol für die Marktfreiheit ein äußeres Marktzeichen gesetzt werden. In Bocholt war es ein schlichtes Kreuz. Es stand solange, wie die Marktfreiheit dauerte. In Münster war es das Sendschwert.
Im 15. Jahrhundert gab es in Bocholt zwei Märkte, die Jahrmärkte und die Wochenmärkte. Erst 1441 erhielt Bocholt durch Bischof Heinrich, urkundlich belegt, einen Freibrief über die Wochenmärkte. Es ist jedoch anzunehmen, dass dieses Privileg schon bei der Erteilung des Weichbildrechts, spätestens jedoch beim Stadtrecht erteilt wurde. Da das Marktrecht bei Antritt eines jeden neuen Landesfürsten erneut erteilt werden musste, handelt es sich hierbei wahrscheinlich um eine Bestätigung des alten Rechts. In dem Freibrief wurden all denen, welche diesen Markt besuchten, mit Ausnahme ertappter Diebe, offenbarer Totschläger oder Mörder, der vom Gericht für friedlos erklärten Personen, oder die dem Stift oder der Stadt Schaden zugefügt hatten, zugesichert, dass sie frei und in Frieden zu den Märkten hin und von denselben wieder zurückreisen konnten.
Am 24. September kam Bischof Walram von Münster nach Bocholt um dort die herkömmliche Huldigung entgegen zu nehmen. Zwei Tage vorher, am 22. September, erteilte er der Stadt das Recht, auf den freien Jahrmärkten von allen Pferden, Rindern und Schweinen, die dort verkauft wurden, eine Abgabe zu erheben. Die auf diesen Märkten verkauften Artikel waren Landeserzeugnisse aller Art: Fische in großen Mengen, Handwerkserzeugnisse, wollenes Tuch und verschiedene Sorten Pelzwaren und Schuhe.
Nach dem Statutenbuch von 1481 besaß unsere Stadt drei freie Jahrmärkte. Diese waren: Der erste auf St. Severinus (13. Mai), der zweite auf St. Jakobus (25. Juli), der dritte, der bedeutendste, am 4. Dezember (St. Barbara). Dieser wurde mit allen Glocken eingeläutet und dauerte 15 Tage. Man nannte ihn auch den "Nikolausmarkt" weil das Namensfest des Hl. Nikolaus (6. Dezember) in die ersten Tage dieser Marktzeit fiel. Dieser Name hat sich bis heute für den letzten Krammarkt des Jahres gehalten.
Auf Ersuchen der Stadt erteilte Bischof Johann im September 1571 das Privilegium am Tage nach Kreuzerhöhung (14. September), einen weiteren freien Markt zu halten. Er wurde gewöhnlich "Kreuzjahrmarkt" genannt. 1685 erteilte Bischof Maximilian Heinrich das Recht zu einem fünften Markt, der jeweils am 31. Oktober stattfand und in der Hauptsache für den Handel von fettem Vieh bestimmt war.
Die Viehmärkte fanden noch im 14. Jahrhundert vor dem Ostertor auf dem sogenannten "Woort" statt. Sie wurden später auf den Platz vor dem heutigen Gerichtsgebäude an der Nordstraße verlegt. Der Platz war bis nach dem 1. Weltkrieg noch Viehmarkt und Kirmesplatz. Die heutige Nordstraße wird auf alten Stadtkarten auch Viehstraße und das Stadttor Viehtor (Veepurte) genannt.
Bis zur Neuregelung der Jahrmärkte 1887 hatte die Stadt 10 Jahrmärkte, (einschließlich Kram- und Viehmärkte) , welche auf die einzelnen Monate des Jahres, mit Ausnahme der Monate Februar und August, verteilt waren. Die in den Spätherbst und Winter fallenden Märkte nannte man "Fettmärkte". Hier wurde nur das zum Schlachten bestimmte fette Vieh angeboten. Auf Wunsch der Bocholter Landbevölkerung sollte die Zahl der Viehmärkte vermehrt werden.
Die Zahl der Krammärkte schien nach den damaligen Verhältnissen überflüssig und schädlich gegenüber den Bocholter Gewerbetreibenden. Ab dem Jahre 1888 sollten in Bocholt mit Ausnahme der Monate Dezember, Januar und Februar, in welchen nur ein Viehmarkt abzuhalten sei, alle zwei Wochen dienstags weitere Viehmärkte stattfinden. Von den 10 Krammärkten sollten nur 5 jeweils verbunden mit einem Viehmarkt, bestehen bleiben. Dies bewährte sich jedoch nicht. Nach einer neuen Marktordnung von 1891 war nur noch alle 4 Wochen mittwochs Viehmarkt, und an 5 weiteren Markttagen in den Monaten März, Mai, Juli, August (oder September) und Dezember Viehmarkt, verbunden mit einem Krammarkt. Im Münsterländer Heimatkalender Jahrgang 1941 sind für Bocholt noch 14 Märkte verzeichnet. 5 Kram- und Viehmärkte und 6 Viehmärkte.
Der wichtigste Jahrmarkt für die Bocholter Bevölkerung ist die Bocholter Kirmes. Von je her war er für drei Tage Anziehungs- und Mittelpunkt der Stadt. Vor Jahrhunderten versammelte sich eine kleine Gemeinde in der Kirche um den Gedenktag der Weihe von St. Georg zu feiern. Zu diesem Ereignis, zu dem auch die Bauern aus der Umgebung Bocholts in die Stadt zogen, fand sich dann auch wohl "fahrendes Volk" in der Stadt ein, das seine Künste zeigte. Später fanden sich auch fahrende Händler ein, die die Familien mit allem versorgten, was sie selbst nicht herstellen konnten: Kessel, Töpfe, Nägel oder Werkzeuge. Allmählich entwickelte sich die Kirmes zu einem Jahrmarkt, der seinesgleichen sucht.
Was ist uns heute noch von diesen Märkten geblieben?
- Die Bocholter Kirmes als größtes Volksfest des westlichen Münsterlandes,
- die Krammärkte viermal jährlich, mit dem Nikolausmarkt als besonderes Ereignis. (Den damit verbundenen Viehmarkt gab es noch während des 2. Weltkrieges).
- der Wochenmarkt, mit seiner mehr als 600 jährigen Tradition, der immer noch, (heute viermal wöchentlich), vor dem Historischen Rathaus stattfindet.
Neu dazu gekommen sind seit September 1998 an jedem Donnerstag der Abendmarkt vor dem Historischen Rathaus und in neuester Zeit auch wieder der Weihnachtsmarkt.
Hinzurechnen könnte man auch noch das Weinfest, den "Bokeltsen Treff" und alle verkaufsoffenen Sonntage.
Lit.:
Wilhelm Seggewiß, "Bocholter Straßen erzählen Geschichte". in UNSER BOCHOLT Jg. 38. H 2-3, S. 90.
Charlotte Kersting, "Kirmes. Eine Stadt feiert", in: UNSER BOCHOLT Jg. 21, H. 3, S. 12-17.
Friedrich Rejgers, "Geschichte der Stadt Bocholt" und ihrer Nachbarschaft, Bocholt 1891, S. 181 ff., 599 ff.,643 ff., 729 ff., 799 ff., 984.
Friedrich Reigers, "Die Stadt Bocholt während des neunzehnten Jahrhunderts", Bocholt 1907, 1966, S. 224 ff., 230 ff.
Dr. Hans D. Oppel, " Lebendige Relikte aus alten Zeiten ", in : UNSER BOCHOLT Jg. 48, H. 2, S. 65-66
Johann Telaar (16.04.09 13:08 Uhr)
<< Zurück