Die Stadt
Bocholt ist nach dem Schulgesetz Träger der öffentlichen Schulen in ihrem Stadtgebiet. Diese Schulträgerschaft verpflichtet die Stadt Bocholt, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Der hier nun vorgelegte Schulentwicklungsplan bezieht sich auf den Zeitraum 2007/08 bis 2016/17.