Die Stadt Bocholt als Schulträger der städtischen Schulen übernimmt die Fahrkosten, welche für die wirtschaftlichste Beförderung eines Schülers von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück entstehen, wenn der kürzeste Schulweg (einfache Strecke zwischen Wohnung des Schülers und der Schule) bestimmte Grenzen überschreitet.
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Bei mehrtägigen verpflichtenden Klassenfahrten können Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch die Kosten auf Antrag übernehmen lassen. Bei den Schulsekretariaten erhalten Sie das entsprechende Formular hierfür, welches von der Schule bzw. dem Lehrer ausgefüllt, dann bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner beim Service-Punkt Arbeit bzw. dem Fachbereich Soziales einzureichen ist.