Kürzester Weg zwischen Wohnung und Schule ist maßgebend

Schülerfahrtkostenerstattung

In der Grundschule gehen die Schüler noch zu Fuß, drei Schülerinnen auf einem ampelgesicherten Überweg - Foto: Bruno Wansing, Großversion mit KlickDie Stadt Bocholt als Schulträger der städtischen Schulen übernimmt die Fahrkosten, welche für die wirtschaftlichste Beförderung eines Schülers von der Wohnung zur nächstgelegenen Schule und zurück entstehen, wenn der kürzeste Schulweg (einfache Strecke zwischen Wohnung des Schülers und der Schule) bestimmte Grenzen überschreitet. [Lesen Sie mehr im städt. Bürgerservice...]

Zuschuss für Sozialleistungsempfänger

Mehrtägige Klassenfahrten

Bei mehrtägigen verpflichtenden Klassenfahrten können Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch die Kosten auf Antrag übernehmen lassen.  Bei den Schulsekretariaten erhalten Sie das entsprechende Formular hierfür, welches von der Schule bzw. dem Lehrer ausgefüllt, dann bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner beim Service-Punkt Arbeit bzw. dem Fachbereich Soziales einzureichen ist.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sie im Sozialgesetzbuch: § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II bzw. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII.
Für Tagesausflüge oder sonstige Halbtagsveranstaltungen der Schule werden keine Zuschüsse von Seiten der Stadt Bocholt gewährt. In Härtefällen suchen Sie bitte das Gespräch mit dem Klassenlehrer oder der Schulleitung um Lösungen zu finden.