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Beschaffung von Schulbüchern
Die Kosten für die Beschaffung der Lernmittel an den städtischen Schulen tragen teils die Stadt Bocholt als Schulträger, teils die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler. Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmte Schulbücher und sonstige, dem gleichen Zweck dienende Unterrichtsmittel.
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Voraussetzungen für die Befreiung vom Eigenanteil
Schulbücher für Bezieher von Sozialleistungen
Alle Eltern bzw. volljährige Schüler sind verpflichtet Schulbücher oder Lernmittel in Höhe eines Eigenanteils auf eigene Kosten nach der Entscheidung der Schule zu beschaffen.
Bezieher von Sozialleistungen können von dieser Anschaffung freigestellt werden.
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