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Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten
über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und
über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte).
Zur Antragstellung reicht ein schriftlicher Antrag
mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und des Stichtages,
auf den sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer
des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die
Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein
bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Vermessungs-
und Wertermittlungsgebührenverordnung NRW (VermWertGebO NRW).
Ihr/e Ansprechpartner/in bei Fragen und Auskünften:
Bettina Kuhlmann
Telefon: 02871 953-113
E-Mail: bkuhlman@mail.bocholt.de
Frank Könning
Telefon: 02871 953-431
E-Mail: frank.koenning@mail.bocholt.de
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