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Bodenrichtwertkarte
Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses
ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§
196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum
Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher
Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen
gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand,
Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist
bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften
für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden
Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B.
Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand
und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes
vom Bodenrichtwert.
Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte sind bei der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses gegen Gebühr erhältlich.
Sie können die Bodenrichtwertkarte aber auch im Bodenrichtwertinformationssystem
NRW im Internet kostenlos einsehen. Zusätzlich zum kostenfreien
Bereich können sich hier registrierte Kunden selbst einen (gebührenpflichtigen)
Ausdruck aus der Bodenrichtwertkarte erstellen.
BORISplus.NRW
ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse
für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen. Es enthält
derzeit alle Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
und die Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse
in NRW.
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